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Kostenlos · Ohne Anmeldung · § 3b EStG

Zuschlagsrechner: Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge

Trage deinen Stundenlohn, die Zuschlagssätze aus deinem Vertrag oder Tarifvertrag und die Stunden pro Kategorie ein. Der Rechner zeigt den Zuschlagsbetrag und vergleicht ihn mit der Grenze, bis zu der Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG steuerfrei bleibt.

Zuschlagsrechner

Nachtzuschlag

Zuschlagsbetrag
0,00 €
davon steuerfrei
0,00 €

Sonntagszuschlag

Zuschlagsbetrag
0,00 €
davon steuerfrei
0,00 €

Feiertagszuschlag

Zuschlagsbetrag
0,00 €
davon steuerfrei
0,00 €
Steuerfrei gesamt
0,00 €
Zuschläge gesamt
0,00 €

Keine Steuerberatung. Grenzen nach § 3b EStG (Grundlohn gekappt bei 50 €/h, in der Sozialversicherung bei 25 €/h) — deine tatsächliche Abrechnung hängt zusätzlich von deiner Steuerklasse und weiteren Bezügen ab.

So berechnest du deine Zuschläge

  1. Trage deinen Bruttostundenlohn (Grundlohn) ein.
  2. Prüfe die Zuschlagssätze: 25 % Nacht, 50 % Sonntag und 125 % Feiertag sind die üblichen Sätze aus § 3b EStG, dein Vertrag oder Tarifvertrag kann andere vorsehen.
  3. Trage die Stunden ein, die du in jeder Kategorie im Monat gearbeitet hast.
  4. Lies den Zuschlagsbetrag je Kategorie ab und sieh, welcher Teil davon steuerfrei bleibt und welcher darüber hinausgeht.

Was § 3b EStG steuerfrei stellt

§ 3b EStG befreit Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit von der Lohnsteuer, aber nur bis zu bestimmten Höchstsätzen: 25 % für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, 50 % für Sonntagsarbeit, 125 % für Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag und am 31.12 ab 14 Uhr. Für den 24.12 ab 14 Uhr, den 25. und 26.12 sowie den 1. Mai gilt sogar ein Höchstsatz von 150 %. Beginnt eine Nachtschicht vor Mitternacht, steigt der steuerfreie Satz für die Stunden zwischen 0 und 4 Uhr auf 40 %.

Zahlt dein Arbeitgeber einen höheren Satz als diese Grenzen, ist nur der Teil bis zur Grenze steuerfrei — der Rest ist normal zu versteuern. Dasselbe gilt für den Grundlohn: Die Steuerfreiheit rechnet nur mit einem Stundenlohn von höchstens 50 €, ein höherer Verdienst wird für die Zuschlagsberechnung auf 50 € gekappt. In der Sozialversicherung liegt die Kappungsgrenze niedriger, bei 25 € Grundlohn pro Stunde.

Ein Beispiel

Bei 18 €/h Stundenlohn und vertraglich vereinbarten 25 % Nachtzuschlag, 50 % Sonntagszuschlag und 125 % Feiertagszuschlag mit je 20 Nachtstunden, 8 Sonntagsstunden und 8 Feiertagsstunden im Monat ergeben sich 90 € Nachtzuschlag, 72 € Sonntagszuschlag und 180 € Feiertagszuschlag — zusammen 342 €. Da keiner der vereinbarten Sätze die gesetzliche Grenze übersteigt und der Stundenlohn unter 50 € liegt, bleibt hier der gesamte Betrag steuerfrei.

Läge der Nachtzuschlag stattdessen bei 40 % statt 25 %, wären nur 25 Prozentpunkte davon steuerfrei; die restlichen 15 Prozentpunkte auf die 20 Nachtstunden wären steuerpflichtig. Der Rechner zeigt genau diese Aufteilung für deine eigenen Zahlen an.

Vertrag und Tarifvertrag zuerst prüfen

§ 3b EStG legt fest, was steuerfrei sein KANN — nicht, dass dein Arbeitgeber überhaupt Zuschläge zahlen muss oder in welcher Höhe. Ob und wie viel Zuschlag du bekommst, steht in deinem Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag. Prüfe dort die tatsächlichen Sätze, bevor du mit den hier berechneten Zahlen planst.

Häufig gestellte Fragen

Muss mein Arbeitgeber überhaupt Nachtzuschlag zahlen?
Nicht automatisch. § 3b EStG regelt nur, bis zu welcher Höhe ein bereits gezahlter Zuschlag steuerfrei ist. Ob und wie viel Zuschlag du bekommst, muss in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen.
Was zählt genau als Nachtarbeit?
Die Zeit von 20 bis 6 Uhr. Beginnt deine Schicht vor Mitternacht, gilt für die Stunden von 0 bis 4 Uhr sogar ein höherer steuerfreier Satz von 40 % statt 25 %, weil der Gesetzgeber diese frühen Morgenstunden als besonders belastend einstuft.
Warum wird mein Stundenlohn für die Berechnung gekappt?
§ 3b EStG rechnet die Steuerfreiheit nur mit einem Grundlohn von höchstens 50 €/h, unabhängig davon, was du tatsächlich verdienst. Verdienst du mehr, ist der Zuschlag auf den Teil über 50 €/h steuerpflichtig. Für die Sozialversicherungsfreiheit liegt die Grenze noch niedriger, bei 25 €/h.
Sind die Ergebnisse verbindlich für meine Lohnabrechnung?
Nein. Das ist keine Steuerberatung, sondern eine Orientierung anhand der gesetzlichen Höchstsätze. Deine tatsächliche Abrechnung hängt zusätzlich von deiner Steuerklasse, weiteren Bezügen und der Umsetzung durch deinen Arbeitgeber ab — bei Zweifeln hilft ein Steuerberater oder die Lohnbuchhaltung.
Speichert ihr meine Angaben?
Nein. Die gesamte Berechnung läuft in deinem Browser; nichts wird an einen Server gesendet oder gespeichert.